5 weisantrag der Verteidigung gutgeheissen habe. Der Gesuchsgegner sei mit seinem Vorbringen in der Verfügung vom 7. Oktober 2019, die bei der D.________ AG erhobenen Auskünfte seien irrtümlich – weil auf einem internen Missverständnis beruhend – eingeholt worden, nicht zu hören. Im Schreiben des Regionalgerichts an die D.________ AG werde ausgeführt, das Gericht habe den Beweisantrag gutgeheissen. Es könne wohl nicht sein, dass die Gerichtskanzlei ohne Rücksprache mit der Verfahrensleitung Beweisanträge entscheide.