3.4 In der Replik ergänzt der Gesuchsteller, aus den mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 zugestellten Unterlagen (Schreiben des Regionalgerichts an die D.________ AG – unterzeichnet von einem Gerichtssekretär – vom 25. September 2019 sowie Antwortschreiben dieser vom 30. September 2019) gehe hervor, dass das Gericht entgegen der Verfügung des Gesuchsgegners vom 30. September 2019 den Be-