2014, N. 8 zu Art. 58 StPO; BGE 134 I 20 E. 4.3.2 [= Pra 2008 Nr. 73]). Das fragliche Telefonat zwischen dem Gesuchsgegner und Fürsprecher B.________ – auf das sich das Ausstandsgesuch primär stützt und auf welches nachfolgend näher einzugehen sein wird – fand am 16. August 2019 statt. Das Ausstandsgesuch datiert vom 2. Oktober 2019; an diesem Tag erhielt die Verteidigung die gerichtliche Verfügung vom 30. September 2019 mit dem Inhalt, dass der von ihr gestellte Beweisantrag auf Edition der fahrplan- und ausserfahrplanmässigen Kurse sowie der entsprechenden Durchfahrzeiten der Züge beim Bahnüberg-