SR 312) und beantragte, es sei das für solche Fälle vorgesehene gesetzliche Prozedere einzuleiten und durchzuführen. Am 3. Oktober 2019 leitete der Gesuchsgegner das Ausstandsgesuch an die Beschwerdekammer in Strafsachen weiter und nahm gleichzeitig Stellung dazu; er beantragte, das Gesuch sei unter Kostenfolge abzuweisen. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2019 reichte das Regionalgericht Kopien von Aktenstücken nach. In der Replik vom 10. Oktober 2019 hielt der Gesuchsteller an seinem Rechtsbegehren fest. Am 14. Oktober 2019 reichte der Gesuchsgegner eine Duplik ein.