8 Schweiz, N. 927 zu Art. 274 StPO; JEAN-RICHARD-DIT-BRESSEL, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 23 zu Art. 278 StPO). Soweit Zufallsfunde aus Randdatenerhebungen betreffend geht die herrschende Lehre somit davon aus, dass diese gleich behandelt werden wie Zufallsfunde aus Echtzeitüberwachungen (HANSJAKOB, Kommentar zur StPO, N. 9 zu Art. 278 StPO).