BÜPF – nicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_50/2008 vom 20. Juli 2008 E. 2.1). Es führte aus, dass die vom Obergericht angeführte Rechtsprechung namentlich in Bezug auf den Begriff und die Verwertbarkeit des Zufallsfunds mit Blick auf die veränderte Rechtslage überholt sei und verwies weiter auf seinen (nach dem angefochtenen Entscheid ergangenen) Leitentscheid BGE 133 IV 329, der zur Auslegung von Art. 9