4. Der Beschwerdeführer wehrt sich gegen die Verwertung der auf ihn bezogenen Erkenntnisse aus der Überwachung von D.________. Zur Begründung bringt er zusammengefasst vor, die Staatsanwaltschaft habe das Zwangsmassnahmengericht zu spät um Zulassung der auf ihn bezogenen Erkenntnisse ersucht. Infolgedessen seien die entsprechenden Erkenntnisse sowie die darauf beruhenden Folgebeweise unverwertbar.