Im weiteren Verlauf machte D.________ Angaben zu gelieferten Drogenmengen. Ferner wurde D.________ mitgeteilt, dass von seiner Mobiltelefonnummer die rückwirkenden Randdaten erhoben worden seien, somit habe die Polizei Kenntnis von seinen Telefonverbindungen und es habe festgestellt werden können, dass er teils regen Kontakt mit Personen gehabt habe, bei welchen sie (die Polizei) davon ausgehe, dass es sich um Drogengespräche gehandelt habe. Auf Frage, wie er sich dazu äussere, antwortete D.________: Ja das waren […] oder F.________. Die haben immer wieder angerufen (EV- Protokoll vom 18. Oktober 2018 Z. 645-650).