Rechtsanwalt G.________ kann vor diesem Hintergrund nicht (sinngemäss) bei der Beschwerdekammer einen Antrag auf Einstellung des gegen den Beschwerdeführer geführten Strafverfahrens stellen. Hierfür ist sie nicht zuständig. Und selbst wenn die Staatsanwaltschaft über den Antrag auf Einstellung des Verfahrens befunden hätte und diesen abgewiesen hätte, wäre der diesbezügliche Entscheid nicht mit Beschwerde anfechtbar.