Dies hat er jedoch nicht getan, was sich – auch wenn das Rechtsbegehren 1 verschiedenartig verstanden werden könnte – eindeutig aus der Begründung des Rechtsmittels ergibt. Vielmehr verlangt er, die Beschwerdekammer habe reformatorisch auch das gegen ihn hängige Strafverfahren einzustellen (vgl. Rechtsbegehren 2 des Beschwerdeführers). Im Kern stellt er mithin einen Antrag im Verfahren BM 17 42925, in welchem er die beschuldigte Person ist. Der Streitgegenstand eines Rechtsmittelverfahrens – hier vor der Beschwerdekammer, aber auch generell – wird durch das Anfechtungsobjekt definiert. Das An-