1. Am 26. August 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Strafverfahren gegen A.________, C.________ und E.________ (nachfolgend: Beschuldigte) wegen angeblicher einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten zum Nachteil von G.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) ein. Diese Verfügung trägt die Aktennummer BM 17 42925. Gemäss Eröffnungsverfügung vom 21. Dezember 2017 beträfe diese Nummer jedoch eigentlich dasjenige Verfahren, in welchem der Beschwerdeführer die beschuldigte Person ist.