Am 4. Juli 2019 reichte der Beschwerdeführer weitere Bemerkungen ein. Mit Entscheid vom 17. September 2019 wies das Regionalgericht das Wiederherstellungsgesuch ab. Der Entscheid wurde dem Beschwerdeführer am 20. September 2019 zugestellt. 1.4 Mit Eingabe vom 30. September 2019 erhob der Beschwerdeführer Beschwerde gegen den Entscheid des Regionalgerichts vom 17. September 2019. Die Generalstaatsanwaltschaft (mit Schreiben vom 15. Oktober 2019) und das Regionalgericht (mit Schreiben vom 17. Oktober 2019) verzichteten auf eine Stellungnahme.