5. Bei diesem Ausgang des Verfahrens trägt der Kanton Bern die Verfahrenskosten (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die Staatsanwaltschaft legt die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ am Ende des Verfahrens fest (siehe Art. 135 Abs. 2 StPO). 7 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: