Beispielsweise wird es an ihm sein zu belegen, dass die Untersuchungshaft und die Beschlagnahme des EDV-Systems kausal sind für die (behaupteterweise bevorstehende) Liquidierung der Firma C.________. Zum Thema der Schadenminderungspflicht im Speziellen stellen sich Fragen etwa dazu, ob die «doppelte Absicherung» der Stellvertretung / IT ausreichend war und/oder ob der Beschwerdeführer vor, während und nach der Untersuchungshaft weitere Massnahmen hätte ergreifen sollen, sodass kein Schaden in der Höhe der geltend gemachten über CHF 900‘000.00 entstanden wäre.