__ AG sei dem Beschwerdeführer anzulasten. Er habe einen zu geringen Lagerbestand der zu liefernden Teile gehabt und seine Firma sei nicht hinreichend gegen einen IT-Ausfall sowie seine persönliche Abwesenheit abgesichert gewesen. Überdies habe er die Möglichkeit nicht genutzt, seinen Bruder rechtzeitig zu instruieren, um eine verspätete Lieferung zu verhindern. 4.4 Der Beschwerdeführer macht im Kern geltend, der Kausalzusammenhang zeige sich wie folgt: Liquidierung der Firma als Folge von Umsatzrückgang, als Folge von weniger APL