Stattdessen war er unbestrittenermassen bei der Begehung von zwei Diebstählen dabei und wird dringend verdächtigt, auch in die Tat vom 1. Juli 2019 aktiv involviert gewesen zu sein. Sodann ist fraglich, ob der Beschwerdeführer die Schweiz rein aus freien Stücken wieder verlassen wollte, oder nicht doch, weil seine Gefährten am 1. Juli 2019 angehalten worden waren und ihrer gemeinsamen Aktivitäten damit ein Ende gesetzt wurde. Dass sie über