vier Tage vorher zusammen mit der genau gleichen Gruppe resp. einzelnen Personen, die am 1. Juli 2019 beim Diebstahl im Manor erwischt wurden, an anderen Ladendiebstählen beteiligt. Mit vier davon war er auch bei seiner Festnahme im Tessin unterwegs. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass er derjenige gewesen sein muss, welcher am 1. Juli 2019 das Deliktsgut entgegennahm. Es bestehen auf alle Fälle vertretbare Gründe, um von einer Beteiligung des Beschwerdeführers auch an diesem Diebstahl auszugehen, womit diesbezüglich ein dringender Tatverdacht zu bejahen ist.