Insgesamt sind die Aussagen daher wenig glaubhaft und es kann kaum darauf abgestellt werden. Fest steht hingegen, dass am 1. Juli 2019 alle Beschuldigten mit Ausnahme des Beschwerdeführers nach ihrem Aufenthalt im Manor angehalten werden konnten. Der auf dem Überwachungsvideo sichtbare Rucksack mit dem Diebesgut konnte hingegen nicht sichergestellt werden (vgl. Anzeigerapport pag. 471). Stattdessen wurden beim Beschwerdeführer bei seiner Anhaltung in Chiasso mutmassliches Diebesgut, insbesondere Parfüms, sichergestellt (pag. 377). Zudem war der Beschwerdeführer drei resp. vier Tage vorher zusammen mit der genau gleichen Gruppe resp.