Die Angabe, er habe den Beschwerdeführer erst bei der Rückreise kennengelernt, steht zudem im Widerspruch zur Tatsache, dass er auf den Videoaufnahmen aus dem Manor in Biel zusammen mit dem Beschwerdeführer zu sehen ist. Ganz allgemein sind die Aussagen der fünf Beschuldigten von Widersprüchen und wenig schlüssigen Erklärungsversuchen geprägt. Wiederholt bestreiten sie ihre Beteiligung an den ihnen zur Last gelegten Taten sogar dann, wenn man ihnen Videoaufnahmen, auf denen sie deutlich zu erkennen sind, vorhält. Insgesamt sind die Aussagen daher wenig glaubhaft und es kann kaum darauf abgestellt werden.