139 StGB mit zahlreichen Hinweisen auf die Rechtsprechung). 5.4 Unbestrittenermassen hat sich der Beschwerdeführer an zwei aufeinanderfolgenden Tagen, am 27. und am 28. Juni 2019, an zwei Ladendiebstählen beteiligt. Wie auf den Überwachungsaufnahmen zu erkennen ist, waren beim Diebstahl vom