5. Dringender Tatverdacht 5.1 Gemäss Anklageschrift vom 10. September 2019 soll sich der Beschwerdeführer mit vier Mitbeschuldigten in der Absicht zusammengeschlossen haben, eine Vielzahl an Ladendiebstählen zu verüben und damit einen namhaften Teil seines Lebensunterhalts zu erzielen. Konkret werden ihm im Zeitraum vom 27. Juni 2019 bis am 1. Juli 2019 drei Ladendiebstähle zur Last gelegt, wobei es bei einem davon beim Versuch geblieben sein soll.