1. Das Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist betreffend die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland vom 12. August 2019 (O 19 8117) wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens, bestimmt auf CHF 300.00, trägt der Kanton Bern. 3. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Gesuchsteller - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt C.________ (mit den Akten)