In der Abholungseinladung der Post ist der Hinweis "gegen Unterschrift" angekreuzt. Kein Hinweis auf eine Gerichtsurkunde oder auf einen eingeschriebenen Brief […]. 3. Antrag: Ich bitte Sie, die verpasste Frist wiederherzustellen. Die Beschwerde an die Beschwerdekammer, Obergericht Kt. Bern in ihrer Gesamtheit zuzulassen. Die Kosten von CHF 300.00 und weitere Kosten sind durch die Opferhilfe des Kt. Bern zu begleichen […].