Am 4. Juni 2019 wurde eine Beistandschaft über den Beschwerdeführer errichtet. Laut Aussage der Tochter des Beschuldigten vom 8. Juli 2019 gegenüber der Polizei wurde bereits im Jahr 2014 (aufgrund von Alkoholproblemen des Beschwerdeführers) eine Schusswaffe sichergestellt und beschlagnahmt. Gemäss Strafregisterauszug vom 12. August 2019 ist der Beschwerdeführer mehrfach vorbestraft. Dies offenbart, dass der Beschwerdeführer die Wahrung der Rechtsordnung zumindest in der Vergangenheit nicht besonders ernst genommen hat. Unter den gegebenen Umständen ist eine Gefährdung nicht von vornherein auszuschliessen;