2 sowie – einmal mehr einlässlich – zum «Fall C.________». Inwiefern jemand gegen Straftatbestände verstossen habe, führt sie indes nicht aus. In der nachgereichten Eingabe beschreibt die Beschwerdeführerin – soweit ihr Schreiben verständlich ist – primär das aus ihrer Sicht «Ausser Rand und Band»- Geraten der Gesellschaft allgemein sowie des Finanz- und Bankenplatzes im Besonderen. Sie müsse dieses System zur Anzeige bringen.