Mit Datum vom 30. September 2019 reichte die Beschwerdeführerin ein weiteres Schreiben ein, welches am 2. Oktober 2019 bei der Beschwerdekammer eingelangt ist. Am 3. Oktober 2019 erreichte die Beschwerdekammer eine Mitteilung des Schweizerischen Bundesgerichts, dass die Beschwerdeführerin gegen die verfahrensleitende Verfügung vom 1. Oktober 2019 Beschwerde beim Bundesgericht erhoben habe. Am 4. Oktober 2019 leistete die Beschwerdeführerin die geforderte Sicherheit.