4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, gesetzlich v.d. B.________ - der Leitung der Jugendanwaltschaft - dem Polizeikommando des Kantons St. Gallen Mitzuteilen: - der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland, Jugendanwältin F.________ (mit den Akten) Bern, 8. Oktober 2019 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: