Entscheide > Zivil- und Strafgerichtsbarkeit]). Diesbezüglich sind das aktuelle Rechtsschutzinteresse des Beschwerdeführers und damit seine Beschwerdelegitimation zu bejahen. Als gesetzlicher Vertreter ist auch der Vater des Beschwerdeführers zur Ergreifung des Rechtsmittels berechtigt (vgl. Art. 38 Abs. 1 Bst. b JSt- PO). 12.3 Der Beschwerdeführer behauptet, dass sein Vater vom Befehl zur erkennungsdienstlichen Erfassung vom 27. Februar 2019 erst einen Tag vor dem Verfassen