12. 12.1 Gemäss dem angefochtenen Befehl vom 27. Februar 2019 fand neben der Entnahme einer DNA-Probe auch die erkennungsdienstlich Erfassung des Beschwerdeführers statt. Gemäss Art. 260 Abs. 1 StPO werden bei der erkennungsdienstlichen Erfassung die Körpermerkmale einer Person festgestellt und Abdrücke von Körperteilen genommen. Die Daten der erkennungsdienstlichen Erfassung sind von der DNA-Probe zu unterscheiden. Es gelten für diese beiden Arten von Daten auch unterschiedliche Rechtsgrundlagen.