8. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2019 liess die Regionale Jugendanwaltschaft Bern- Mittelland der Beschwerdekammer in Strafsachen ein Schreiben der Kantonspolizei St. Gallen vom 1. Oktober 2019 zukommen. Darin führte die Kantonspolizei St. Gallen aus, dass sie bundesrechtskonform keine Auswertung des WSA bzw. keine Erstellung eines DNA-Profils veranlasst habe. Der abgenommene WSA sei neunzig Tage nach der Abnahme vernichtet worden.