6. Mit Eingabe vom 23. September 2019 teilte der Beschwerdeführer der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland mit, dass seine Eingabe vom 4. September 2019 (auch) als Beschwerde im Jugendstrafverfahren zu werten sei. Weiter wies er darauf hin, dass die Regionale Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland zwar in der Zwischenzeit der Kantonspolizei St. Gallen den Auftrag erteilt habe, die entnommene DNA-Probe zu vernichten. Ob das auch geschehe, sei nicht ohne Weiteres zu glauben, wenn das bisherige Verhalten der Kantonspolizei St. Gallen im vorliegenden Fall vor Augen geführt werde.