4. Mit Schreiben vom 17. September 2019 teilte die Anklagekammer des Kantons St. Gallen der Regionalen Jugendanwaltschaft Bern-Mittelland mit, dass sie ihr zuständigkeitshalber den Rekurs bzw. die Beschwerde überlasse, soweit dies die erkennungsdienstliche Erfassung betreffe. Mit Bezug auf die Vorwürfe an die Adresse des st. gallischen Kantonspolizisten E.________ werde sie, soweit strafrechtlich allenfalls relevante Vorgänge beschrieben würden, ein Ermächtigungsverfahren durchführen.