2 erkennungsdienstlichen Erfassung erhalten habe. Überdies sei die vorliegende Eingabe auch als aufsichtsrechtliche Beschwerde gegen den verantwortlichen Polizisten E.________ zu betrachten. Dieser habe seine Amtspflichten verletzt und gebotene Prozessabläufe missachtet. Materiell bestritt der Beschwerdeführer, dass die erkennungsdienstliche Erfassung nötig gewesen sei. Er gebe zu, dass er, nachdem er von den involvierten Polizisten gewürgt worden sei, gespuckt habe. Fraglich sei nur, wann, warum und wohin er gespuckt habe.