Am 27. Februar 2019 verfügte die Kantonspolizei St. Gallen die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (abgekürzt: WSA) zur Erstellung eines DNA-Profils. Der Vollzug fand am gleichen Tag statt. Am 27. März 2019 trat die Jugendanwaltschaft Wil das entsprechende Strafverfahren an die Regionale Jugendanwaltschaft Bern- Mittelland ab.