Gesuch um Wiederherstellung der Beschwerdefrist Erwägungen: 1. Die Jugendanwaltschaft Wil eröffnete gegen den Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) eine Untersuchung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Diesen Straftatbestand beging der Beschwerdeführer angeblich am 25. Februar 2019 im C.________ (Institution) in D.________ (Ortschaft). Am 27. Februar 2019 verfügte die Kantonspolizei St. Gallen die erkennungsdienstliche Erfassung des Beschwerdeführers inkl. Abnahme eines Wangenschleimhautabstrichs (abgekürzt: WSA) zur Erstellung eines DNA-Profils.