Am 7. Oktober 2019 liess der Beschwerdeführer 1 durch Rechtsanwalt Dr. C.________ beantragen, die Kosten seien der Staatsanwaltschaft aufzuerlegen und es sei dem Beschwerdeführer 1 eine gerichtlich festzulegende angemessene Entschädigung für das vorliegende Verfahren zuzusprechen. Der Beschwerdeführer 2 beantragte am 14. Oktober 2019, «es seien die Kosten der Beschwerdeverfahren auf die Staatskasse zu nehmen und der Unterzeichnete für die Aufwendungen in den Beschwerdeverfahren zu entschädigen im Rahmen des amtlichen Mandates mit entsprechender Befreiung des Beschuldigten von seiner allfälligen Rückzahlungspflicht».