Die Multicheck-Eignungsanalysen, bei denen die Teilnehmer auf ihr Schulwissen, ihr Potenzial und ihre berufsspezifischen Fähigkeiten getestet werden, liefern genau solche Informationen. Sie geben damit als Hilfstatsachen Auskunft über rechtlich erhebliche Tatsachen und sind diesbezüglich zum Beweis bestimmt und auch geeignet. Es handelt sich dabei um Urkunden i.S.v. Art. 110 Abs. 4 StGB. 8. Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, wonach der Tatbestand der Urkundenfälschung aufgrund mangelnder Urkundenqualität des verfälschten Dokuments