Die Analysen beschränken sich auf die Frage, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin grundsätzlich für ein spezifisches Berufsfeld geeignet ist. Die Beschwerdeführerin will nichts anderes als eine Informationsgrundlage für Einstellungsentscheidungen von Unternehmen schaffen. Diese soll zu einer möglichst günstigen Passung zwischen den schulisch-intellektuellen Anforderungen einer Berufslehre und den individuellen Voraussetzungen eines Bewerbers führen (vgl. BB 8 S. 1). Die rechtlich relevante Frage ist also nicht, ob jemand eine Berufslehre erfolgreich absolvieren wird.