Daher stelle das vom Beschuldigten abgeänderte Schriftstück aufgrund mangelnder Beweisfunktion im Rechtsverkehr keine Urkunde im Rechtssinne dar. 7.3 Mit dieser Argumentation verkennt die Staatsanwaltschaft Sinn und Zweck der von der Beschwerdeführerin vertriebenen Eignungsanalysen. Bei den Multicheck-Tests geht es nicht darum, bestimmt vorherzusagen oder eben zu beweisen, dass jemand eine bestimmte Berufsausbildung erfolgreich abschliessen wird. Die Analysen beschränken sich auf die Frage, ob ein Kandidat oder eine Kandidatin grundsätzlich für ein spezifisches Berufsfeld geeignet ist.