Die Staatsanwaltschaft sprach den Zertifikaten in der angefochtenen Verfügung die Urkundenqualität ab. Sie erwog, die Multicheck-Eignungsanalyse diene mit der Überprüfung des Schulwissens und der kognitiven Fähigkeiten einer Person als Prognoseinstrument, inwiefern eine Person den Anforderungen einer bestimmten Berufsausbildung gewachsen sei. Der Test liefere damit zwar entsprechende Hinweise, vermöge aber nicht den Beweis dafür zu erbringen, dass die Befähigung zur Berufsausbildung, wie sie durch die Eignungsanalyse festgestellt worden sei, zukünftig zu einer erfolgreichen Ausbildungsabsolvierung führen werde.