Die Schrift muss einen menschlichen Gedanken verkörpern und damit die Erklärung einer Person darstellen. Zusätzlich muss sie, wie das Gesetz sagt, eine Tatsache von rechtlicher Bedeutung betreffen. Rechtserheblich sind nicht nur Tatsachen, die sich unmittelbar auf einen bestimmten Sachverhalt beziehen, sondern auch Indizien, die den Schluss auf rechtserhebliche Gegebenheiten zulassen.