Die Mul- ticheck-Tests sind für die Beschwerdeführerin folglich von grosser wirtschaftlicher Bedeutung. Diese wirtschaftlichen Interessen werden tangiert, wenn die Nachfrage nach Multicheck-Tests aufgrund eines Vertrauensverlustes sinkt. Die Beschwerdeführerin ist dadurch unmittelbar in ihren privaten Interessen betroffen. Daran ändert nichts, dass der Beschuldigte in erster Line zur Erlangung eines eigenen Vorteils und nicht mit Schädigungsabsicht gehandelt haben dürfte. Eine solche Absicht ist wie bereits dargelegt nicht erforderlich. Es genügt, wenn finanziell relevante Rechtspositionen unmittelbar betroffen sind, was hier der Fall ist.