Vorliegend würde ihr durch das mutmassliche Verfälschen des Zertifikats eine nicht von ihr stammende Erklärung über die Resultate ihres Eignungstests untergeschoben. Die Testresultate würden Aussagen über die schulisch-intellektuellen Fähigkeiten der Kandidaten enthalten und letztlich Auskunft über deren Eignung für einen bestimmten Beruf geben. Die Beschwerdeführerin stehe mit ihrem Namen für den Inhalt der Zertifikate und die wissenschaftliche Begründetheit und Korrektheit der Resultate. Ihr Geschäftsmodell basiere folglich auf der Aussagekraft und Glaubwürdigkeit der Multicheck-Tests.