1. Am 26. Oktober 2017 erstattete die B.________ AG Strafanzeige gegen A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) wegen Urkundenfälschung. Mit Verfügung vom 9. Januar 2019 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura- Seeland das Verfahren nicht an die Hand. Dagegen erhob die B.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) am 24. Januar 2019 Beschwerde. Sie beantragte, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, ein Strafverfahren gegen den Beschuldigten wegen Urkundenfälschung zu eröffnen. Die Kosten seien dem Kanton Bern, eventualiter dem Beschuldigten aufzuerlegen.