Dies würde der Aussage der Beschuldigten 1 widersprechen, wonach der BWM ein Geschenk zur bestandenen Autoprüfung der Beschuldigten 2 im Dezember 2016 gewesen sei. Auch dies gilt es zu überprüfen. Die Staatsanwaltschaft durfte bei der geschilderten Ausgangslage nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass die Aussagen der Beschuldigten 1 und 2 bezüglich des BMW glaubhaft seien, und das Verfahren nach deren Einvernahmen einstellen. Es erscheint nicht gerechtfertigt, bereits aufgrund der bisher getätigten Ermittlungen im Rahmen einer antizipierten