Zwar ist es möglich, dass der Verstorbene diese tatsächlich unbesehen beglichen hat resp. auch die Verkehrssteuer als Teil seines angeblichen Geschenkes an die Enkelin angesehen hat, indes kann das Bezahlen der Verkehrssteuer gleichermassen dahingehend ausgelegt werden, dass eben gerade keine Schenkung stattgefunden hat und dass der Verstorbene deshalb die Verkehrssteuer für seinen BMW bezahlt hat. Dies erscheint bei erster Betrachtung denn auch naheliegender. Es ist möglich, die Aussagen der Beschuldigten 1 und 2 weitergehend zu überprüfen.