Die von den Beschuldigten 1 und 2 gemachten Aussagen überzeugen derzeit nicht durchwegs. Kommt hinzu, dass der Verstorbene offenbar am 20. Februar 2017, d.h. rund zwei Monate nach der angeblichen Schenkung, die Verkehrssteuer für den BWM für das Jahr 2017 in der Höhe von CHF 476.60 beglichen hat. Zwar ist es möglich, dass der Verstorbene diese tatsächlich unbesehen beglichen hat resp.