Sollte es tatsächlich ein Weihnachtsgeschenk im Dezember 2016 – mithin etwas mehr als ein Jahr vor der Einvernahme – gewesen sein, wäre zu erwarten, dass sich die Beschuldigte 2 daran erinnern kann, zumal es sich immerhin um ein Auto handelt, welchen Wert dieses auch immer hatte. Die Aussagen der Beschuldigten 1 und 2 wirken angesichts dessen entgegen den Ausführungen der Staatsanwaltschaft nicht ohne weiteres glaubhaft, so dass unbesehen von einer Schenkung ausgegangen werden kann. Die von den Beschuldigten 1 und 2 gemachten Aussagen überzeugen derzeit nicht durchwegs.