Schriftliches dazu gebe es nicht (vgl. 109 ff. des Einvernahmeprotokolls). Es mutet seltsam an, dass die Mutter der Beschuldigten 2 besser zu wissen scheint, wie es zur Schenkung des BMW durch den Verstorbenen an ihre Tochter gekommen sein soll als die Beschuldigte 2 selbst. Sollte es tatsächlich ein Weihnachtsgeschenk im Dezember 2016 – mithin etwas mehr als ein Jahr vor der Einvernahme – gewesen sein, wäre zu erwarten, dass sich die Beschuldigte 2 daran erinnern kann, zumal es sich immerhin um ein Auto handelt, welchen Wert dieses auch immer hatte.