Die Beschuldigte 2, welche den BMW geschenkt erhalten haben soll, gab demgegenüber anlässlich ihrer Einvernahme vom 17. Januar 2018 auf Frage, was für einen Personenwagen ihr Grossvater zuletzt besessen habe bzw. gefahren sei, an, dass sie dazu keine Aussagen mache. Auf die Frage weshalb nicht, hob sie lediglich die Schultern. Auf explizite Frage, was sie sagen könne, was mit dem Personenwagen BMW 530d, schwarz, ihres Grossvaters passiert sei, führte sie schliesslich aus, dass sie dies schon bei der Inventaraufnahme gesagt hätte. Der Verstorbene habe ihr das Fahrzeug geschenkt. Er habe ihr einmal gesagt, sie könne den BWM haben. Sie könne nicht mehr sagen, wann das gewesen sei. Etwas